Weitere Erzeugungsanlagen

Sei planen ein BHKW oder eine Brennstoffzelle zu installieren? Bevor die Anlage installiert wird, ist eine Einspeisegenehmigung der Gemeindewerke erforderlich.

Das bedeutet, dass vor der Inbetriebnahme schon die benötigten Anmelde-Unterlagen bei uns eingereicht werden. So können wir prüfen ob eine Einspeisung möglich ist. Dieser Vorgang dauert in der Regel ein bis zwei Wochen. Der Installateur ihres Vertrauens übernimmt in der Regel die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber.

Nach der Einspeisezusage und der Installation der Anlage benötigen wir noch die Inbetriebnahme-Unterlagen des Installateurs. Sofern noch kein Zweirichtungszähler verbaut ist, darf die Anlage nicht angeschaltet werden. Mit dem vollständigen Erhalt der Unterlagen vereinbaren wir einen Zählerwechseltermin mit Ihnen.

Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht, Ihre Erzeugungsanlage innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.

www.marktstammdatenregister.de

Den Anmeldeprozess hierzu finden Sie in unserem digitalen Netzanschlussportal:

Digitales Netzanschlussportal - Gemeindewerke Wendelstein (gemeindewerke-wendelstein.de)

Eine Übersicht der wichtigsten Zusatzdokumente sowie die Blanko-Formulare finden Sie hier:

VBEW-Messkonzepte (Stand 09-2024)

Einspeisemanagement der EEG-Anlagen

VBEW Messkonzepte Verdrahtungsschemen 2024

Auftragserteilung Netzverträglichkeitsprüfung ab 30 kW

Hier finden Sie noch weitere Dokumente zum Anlagenbetreiberwechsel oder zur Aufhebung der 70%-Regelung:

Antrag zur Aufhebung der 70 Prozent Regel

Anlagenbetreiberwechsel