Messstellenbetrieb

Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 MsbG

Das Gemeindewerke Wendelstein KU nimmt als Verteilnetzbetreiber innerhalb des eigenen Versorgungsnetzes die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wahr.

Im folgenden Dokument haben wir für Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten (FAQs) zusammengefasst.

FAQs zum Messstellenbetrieb

Weitere Dokumente zum Download finden Sie hier:

Messstellenvertrag und Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Messstellenvertrag

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Bestätigung für Messwerteverwender im Rahmen der Kontrollpflicht nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz:

Die von uns verwendeten Messgeräte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Gemeindewerke Wendelstein erfüllen die für Messgeräteverwender bestehenden Verpflichtungen.